AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (JUNI 2020)
ANMELDUNG & REGISTRIERUNG
Die Registrierung ist eine verbindliche Vereinbarung und gilt für ein ganzes Schuljahr. Ein Schuljahr dauert von 01. August bis 31. Juli mit 2 Semestern à je 18 Wochen. Das Schuljahr richtet sich nach dem Schulkalender des Kantons Luzern. Die Bestätigung der Anmeldung, die Organisation der Klassen und Einstufung der Schüler wird durch die Schulleitung bestimmt.
SCHULKEIDUNG
Nur die offizielle Kleidung und korrekte Tanzschuhe können im Ballettunterricht getragen werden. Mehr Information dazu finden Sie im Dokument über Uniform/Schulkleidung.
ABSENZEN
Im Falle einer längeren Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall (mehr als 4 Wochen mit einem ärztlichen Attest) muss die Schulleitung über die Abwesenheit ohne Verzug informiert werden. Nach vorheriger Zustimmung durch die Leitung ist es in bestimmten Fällen möglich, die verpassten Gebühren für das nächste Semester gutzuschreiben.
GEBÜHREN
Die Unterrichtsgebühren sind vor Beginn des Anfangs-Semesters zu überweisen. Erfolgt der Eintritt des Unterrichts nach Anfang des eigentlichen Semesters, sind die Kursgebühren noch vor dem Beginn des Kurses zu überweisen. Für eine verspätete Überweisung fallen CHF 60.00 Mahn-und Administrationsgebühren an. Gebühren für nicht besuchte Klassen können nicht zurückerstattet werden. Für Klassenumbuchungen fallen CHF 30.00 Administrationskosten an.
UNTERRICHTSAUSFALL DURCH HÖHERE GEWALT
Die Ballett Akademie Luzern hält sich das Recht vor, dass im Falle eines Unterrichtsausfall durch den Einfluss höhere Gewalt, den geregelten Unterricht via digitale Medien soweit als möglich normal weiter zu führen.
BESUCHSTAGE
Jedes Jahr führen wir Besuchstage durch, an denen Eltern dem Unterricht beiwohnen können. Im Interesse eines ungestörten Schulbetriebs haben Drittpersonen zu den Klassen grundsätzlich keinen Zutritt.
VERSICHERUNG
Die Akademie übernimmt keine Haftung für die Privat- und Wertsachen der Schüler. Haftpflicht-und Unfallversicherung ist Sache der Eltern bzw. der Schüler. Die Akademie übernimmt keine Haftung für Körperverletzungen.
AUSTRITT/ABMELDUNG
Alle Anmeldungen sind für ein volles Schuljahr und enden automatisch am Ende eines Schuljahres, am 31. Juli. Der Austritt von der Akademie und/oder einer Klasse während des laufenden Schuljahr ist nur auf das zweite Semester möglich. Der Austritt muss schriftlich bis am spätestens am 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden. Eine Abmeldung nach dem 15. Dezember führt dazu, dass die volle Zahlung für das 2. Semester bezahlt werden muss.
BILDER & URHEBERRECHT
Urheberrechte und sonstige Nutzungsrechte in Bezug auf Bilder, Fotografien, Videos, DVDs usw. ("Bilder") welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Akademie stehen gehören der Ballett Akademie Luzern, auch nach dem Austritt. Die Ballett Akademie Luzern ist berechtigt die Bilder für Zwecke der Akademie zu nutzen, einschliesslich für Promotion, Marketing und Webseite.
GEISTIGES EIGENTUM
Die im Tanzkurs erlernten Figuren, Choreographien usw. sind geistiges Eigentum der Ballett Akademie Luzern. Ein Weitergeben an Nicht-Kurszugehörige bzw. andere Dritte ist nicht erlaubt. Ein Nutzen, wie z.B. an einer Vorführung/Veranstaltung ausserhalb und ohne Einwilligung der Ballett Akademie Luzern ist nicht erlaubt, auch nach dem Austritt.
GERICHTSSTAND
Das Vertragsverhältnis zwischen der Ballett Akademie Luzern und ihren Kunden untersteht dem schweizerischen Recht, bei allfälligen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand von Buchrain.